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Auszug - Bebauungsplan Nr. 40 "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg"; 1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung  

Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
Datum: Do, 08.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/157/2018 Bebauungsplan Nr. 40 "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg";
1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:622-21/40
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat des Flecken Lamspringe hatte in seiner Sitzung am 17.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Eggersuser Weg“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1) fand in der Zeit vom 06.03. bis 07.04.2017 statt. Der Abwägungsbeschluss und der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung wurden am 08.06.2017 durch den Rat der Gemeinde Lamspringe gefasst.

 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand durch Bekanntmachung vom 27.11.2017 und Auslegung in der Zeit vom 29.11.2017 bis 02.01.2018 statt. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.11.2017 durch das Planungsbüro Keller über die öffentliche Auslegung informiert. Stellungnahmen konnten bis zum Ende der Auslegungsfrist am 02.01.2018 abgegeben werden.

 

Aufgrund eines begründeten Einwands des Gewerbeaufsichtsamtes konnte in der Sitzung des Rates am 30.01.2018 noch nicht über die Angelegenheit entschieden werden. Fachbereichsleiter Willudda berichtete, dass durch die Überarbeitung des Schallgutachtens laut Planungsbüro Keller nunmehr eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen müsse.

 

Der anwesende Schallgutachter, Herr Dietze, erläuterte aus fachlicher Sicht, dass die Neuberechnung der Schallkontingente nach DIN 18005 zu höheren zulässigen Werten geführt habe. Dieses sei grundsätzlich eine Verbesserung für die Gemeinde, könne aber z.B. für Anwohner eine höhere Belastung bedeuten, weshalb eine erneute Auslegung erforderlich sei. Würde man es allerdings bei den ursprünglich berechneten, niedrigeren Werten belassen, könnte auf die erneute Beteiligung verzichtet werden. Herr Dietze betonte, dass das Schallgutachten lediglich als Abwägungshilfe im Rahmen der Bauleitplanung zu sehen sei. Die ursprünglich errechneten Schallkontingente seien für eine Vielzahl von Betrieben ausreichend. Die neue Fassung des Schallgutachtens ist mit dem Gewerbeaufsichtsamt abgestimmt. Zur Frage des Ausschussmitglieds Ehbrecht, wie die Emissionen einzelner Betriebe ermittelt werden, führte Herr Dietze aus, dass die Kontingente in DB/A pro m² Fläche berechnet wurden. Jeder sich ansiedelnde Betrieb müsse zur Erteilung der Baugenehmigung eine Emissionsprognose beibringen.

 

Mehrheitlich wurde sich dafür ausgesprochen, die ursprünglich berechneten Schallkontingente anzuwenden und damit eine erneute Auslegung zu umgehen. Fachbereichsleiter Willudda schlug daher vor, den Abwägungsvorschlag vom Büro Keller noch einmal überarbeiten zu lassen, um dann in der Ratssitzung am 15.03.2018 den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt gilt als im Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss als behandelt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig