Vorlage - 004/2022-2-1-1
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Sachverhalt:
Das bisherige Dorfmischgebiet (MD) wird auf Antrag von 3 Sehlemer Unternehmern und Ratsbeschluss vom 23.03.2022 in ein Gewerbegebiet (GE) umgewandelt.
Aufgrund der erheblichen Erschließungskosten von ca. 800.000 Euro werden diese Arbeiten nach der Rechtskräftigkeit des angestrebten Satzungsbeschlusses auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.
Eine verbindliche Erschließungsumsetzung ist mit dem Satzungsbeschluss nicht verbunden. Diese müsste durch einen neuen separaten Ratsbeschluss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Änderung des Bebauungsplans „In der Marsch“ in Sehlem in der Fassung vom 23.02.2023 als Satzung.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Laufendes Jahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr |
Erläuterung: |
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit: ja nein
Erläuterung: Es werden bei der Umsetzung/Realisierung des Gewerbegebietes erhebliche Neu-versiegelungen bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen erfolgen. Diese gehen dem Naturhaushalt als Lebensraum und Wasserreservoir verloren. |
Anlage/n:
Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Lärmgutachten
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-02-23 BPlan (628 KB) | ||||
2 | 2023-02-23 Bg mit Anlagen (2599 KB) | ||||
3 | 2023-02-23 Abwägungsvorschlag-2023.02.23 (52 KB) | ||||
4 | 2022-06-13 Schallgutachten (941 KB) |
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