Vorlage - Rat/093/2022
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Sachverhalt:
Bisher waren die Regelungen für die Überlassung von Einrichtungen der Gemeinde unterschiedlich. Dies zu ändern und mit einheitlichen Regelungen und Gebühren gleiche Bedingungen im gesamten Gemeindegebiet zu schaffen, ist Ansinnen dieser Satzung.
Die Kosten, welche im Jahr 2021 für z.B. die DGH angefallen sind, übersteigen weiterhin die zu erwartenden Einnahmen. Eine vollständige Kostendeckung soll mit Blick auf die Unter-stützung des Ehrenamtes aber nicht erreicht werden.
Folgende Aspekte sollten noch gesondert diskutiert werden:
-Soll es weiterhin keine privaten Veranstaltungen im DGH Sehlem geben?
-Sollte für auswärtige Nutzer noch eine höhere Gebühr genommen werden?
-Sollte die Kaution für bestimmte (oder alle) Einrichtungen noch erhöht werden?
Beschlussvorschlag:
Die Satzung einschl. Gebührenordnung für die Überlassung von Einrichtungen der Gemeinde wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Laufendes Jahr | 1. Folgejahr | 2. Folgejahr | 3. Folgejahr |
3.000,00 € | 5.000,00 € | 5.000,00 € | 5.000,00 € |
Erläuterung: Es ergeben sich Mehreinnahmen zur Deckung der Kosten. |
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit: ja nein
Erläuterung: Die Zurverfügungstellung von gemeindlichen Einrichtungen für alle Lamspringer Einwohner*innen und Vereine unterstützt den Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe. Mit einer Beteiligung der Nutzer*innen an den Kosten der Einrichtungen wird im Sinne des Aspektes Organisation und Finanzen gehandelt. |
Anlage/n:
Satzung
Gebührenordnung
Kosten der DGH 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung_Überlassung gemeindlicher Einrichtungen (22 KB) | (73 KB) | |||
2 | Gebührenordnung_gemeindliche Einrichtungen (23 KB) | (68 KB) | |||
3 | DGH Kosten 2021 (10 KB) | (32 KB) |