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Vorlage - Rat/093/2022  

Betreff: Erlass einer Satzung mit Gebührenordnung für die Überlassung von Einrichtungen der Gemeinde
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
19.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zurückgestellt   
Ortsrat Sehlem Anhörung
30.01.2023 
Sitzung des Ortsrates Sehlem zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Ortsrat Lamspringe Anhörung
01.02.2023 
Sitzung des Ortsrates Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung_Überlassung gemeindlicher Einrichtungen PDF-Dokument
Gebührenordnung_gemeindliche Einrichtungen PDF-Dokument
DGH Kosten 2021 PDF-Dokument

Sachverhalt:
Bisher waren die Regelungen für die Überlassung von Einrichtungen der Gemeinde unterschiedlich. Dies zu ändern und mit einheitlichen Regelungen und Gebühren gleiche Bedingungen im gesamten Gemeindegebiet zu schaffen, ist Ansinnen dieser Satzung.

 

Die Kosten, welche im Jahr 2021 für z.B. die DGH angefallen sind, übersteigen weiterhin die zu erwartenden Einnahmen. Eine vollständige Kostendeckung soll mit Blick auf die Unter-stützung des Ehrenamtes aber nicht erreicht werden.

 

Folgende Aspekte sollten noch gesondert diskutiert werden:

 

-Soll es weiterhin keine privaten Veranstaltungen im DGH Sehlem geben?

-Sollter auswärtige Nutzer noch eine höhere Gebühr genommen werden?

-Sollte die Kaution für bestimmte (oder alle) Einrichtungen noch erhöht werden?

 


Beschlussvorschlag:
Die Satzung einschl. Gebührenordnung für die Überlassung von Einrichtungen der Gemeinde wird beschlossen.
 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

3.000,00

5.000,00

5.000,00

5.000,00

Erläuterung:

Es ergeben sich Mehreinnahmen zur Deckung der Kosten.

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

Erläuterung:

Die Zurverfügungstellung von gemeindlichen Einrichtungen für alle Lamspringer Einwohner*innen und Vereine unterstützt den Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe. Mit einer Beteiligung der Nutzer*innen an den Kosten der Einrichtungen wird im Sinne des Aspektes Organisation und Finanzen gehandelt.

 


Anlage/n:
Satzung

Gebührenordnung

Kosten der DGH 2021
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Überlassung gemeindlicher Einrichtungen (22 KB) PDF-Dokument (73 KB)    
Anlage 2 2 Gebührenordnung_gemeindliche Einrichtungen (23 KB) PDF-Dokument (68 KB)    
Anlage 3 3 DGH Kosten 2021 (10 KB) PDF-Dokument (32 KB)