Vorlage - Rat/084/2022
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Sachverhalt:
Eckwertebeschlüsse ermöglichen dem Rat bestimmte kurz- oder mittelfristige Zielvorgaben für die künftige Haushaltsplanung zu machen und diesen Zielen bestimmte Budgets zuzuweisen.
Für die Erstellung des Eckwertebeschlusses ist vorab in einem ersten Schritt das verfügbare Gesamtbudget zu ermitteln. Dieses ergibt sich über eine Schätzung der erwarteten Gesamteinnahmen/-erträge.
In einem zweiten Schritt wird das verfügbare Gesamtbudget auf die Budgetbereiche verteilt (Eckwertebeschluss). Die Verteilung der Budgets spiegelt hierbei die politischen Schwerpunkte der Vertretung wider. Die Zuteilung der Budgets im Idealfall durch Ziele sowie durch Kennzahlen zu unterlegen, um bestimmen zu können, ob der jeweilige Budgetbereich die Mittel effektiv und effizient eingesetzt hat.
Der Ausschussvorsitzende wird das Verfahren erläutern.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, Eckwertebeschlüsse für die Haushaltsplanungen einzuführen. Erstmalig wird dieses Verfahren in der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 angewendet.