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Vorlage - Rat/083/2022  

Betreff: Annahme einer Zuwendung gem . § 111 Abs. 7 NKomVG
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Annahme von Zuwendungen. Mit Beschluss vom 08.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Lamspringe die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen bis 2.000 € dem Verwaltungsausschuss übertragen. Bei den Spenden werden folgende Verwendungszwecke vom Spender vorgegeben:

  1. Restaurierung der Skulptur des Dionysius im Klosterpark

 

Verwaltungsseitig wird die Annahme der Zuwendungen gemäß dem Beschlussvorschlag empfohlen.


 


Beschlussvorschlag:
Es wird die Annahme folgender Spende beschlossen: 

Kulturerbe Kloster Lamspringe e.V.  Geldzuwendung  über   500,00
 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     500,00

     

     

     

Erläuterung:

Reduzierung des Kostenaufwands für die Restaurierung

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung: