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Vorlage - Rat/079/2022  

Betreff: Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018  

Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhebt die Gemeinde als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.

Die Höhe der Verbrauchsgebühren ist vom Gemeinderat der Gemeinde Lamspringe aufgrund einer vorgelegten Kalkulation festzusetzen.

Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Bei der Kalkulation der Gebühren wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt.

Hiernach ergibt sich für die Kalkulationsperiode 01.01.2023-31.12.2023 eine kostendeckende Frischwassergebühr von 1,50 €/cbm. Die Verbrauchsgebühr steigt somit um 0,05 €/cbm.

 

Eine Änderung der Gebührenhöhe kann nur durch den Erlass einer Nachtragssatzung vorgenommen werden. Insofern hat der Rat der Gemeinde Lamspringe über den Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Wasserabgabensatzung zu beschließen

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.


 


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 zur Kenntnis.

 Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass eines 2. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung)vom 11.12.2018

 Ein Entwurf der 2. Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage

 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

     

     

 

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

     

 


Anlage/n:
a)      Gebührenkalkulation der Gemeinde Lamspringe für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023r die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Lamspringe

 

b)      2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018







 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung) vom 11.12.2018 (254 KB)