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Vorlage - Rat/078/2022  

Betreff: Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlage für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023-31.12.2024
3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) vom 11.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung  

Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhebt die Gemeinde als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.

 Die Höhe der Verbrauchsgebühren ist vom Gemeinderat der Gemeinde Lamspringe aufgrund einer vorgelegten Kalkulation festzusetzen.

 Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Bei der Kalkulation der Gebühren wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugrunde gelegt.

 

Hiernach ergeben sich für die Kalkulationsperiode die nachstehenden kostendeckenden Gebührensätze:

 

a)      Schmutzwassergebühr  2,86/cbm,

b)      Niederschlagswassergebühr 0,15/cbm.

 

Somit tritt eine Änderung der Höhe der Verbrauchsgebühren ein. Eine Änderung der Gebührenhöhe kann nur durch den Erlass einer Änderungssatzung vorgenommen werden.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.


 


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlagen für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass eines 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung) vom 11.12.2018

 

Ein Entwurf der 3. Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
 


Finanzielle Auswirkungen:    ja   nein

 

Laufendes Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

     

     

     

     

Erläuterung:

     

 

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit:    ja   nein

 

Erläuterung:

     

 


Anlage/n:
 

a)      Gebührenkalkulation der Gemeinde Lamspringe für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024r die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung

b)      3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Entwässerungsabgabensatzung vom 11.12.2018)

 






 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Lamspringe über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung (184 KB)