Vorlage - t/511/2021-2-1
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Sachverhalt:
Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Änderung des Flächennutzungs-plans für eine mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage beschlossen.
Um eine Realisierung schnellstmöglich zu ermöglichen, soll parallel zur F-Plan-Änderung ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser ist für den Bau einer derartigen Anlage unerlässlich, da PV-Anlagen im Außenbereich keine privilegierten Vorhaben gem. § 35 Abs.1 BauGB sind.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Ratsbeschluss vom 23.03.2022 zur F-Plan-Änderung in den Gemarkungen Harbarnsen und Netze um die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPVA) zu erweitern.
Anlage/n:
siehe Beschlussvorlage Rat/511/2021-2
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