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Vorlage - Rat/054/2022
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Sachverhalt:
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Annahme von Zuwendungen. Mit Beschluss vom 08.06.2017 hat der Rat der Gemeinde Lamspringe die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen bis 2.000 € dem Verwaltungsausschuss übertragen. Bei den Spenden werden folgende Verwendungszwecke vom Spender vorgegeben:
- FFW Evensen – Ausrüstung neues Fahrzeug
Verwaltungsseitig wird die Annahme der Zuwendungen gemäß dem Beschlussvorschlag empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Es wird die Annahme folgender Spende beschlossen:
- Bürgerverein Evensen Geldzuwendung über 927,42 €