Vorlage - Rat/003/2022
|
|
Sachverhalt:
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2005 wurde versäumt, mit dem damaligen Eigentümer des Bebauungsplangebietes eine vertragliche Regelung zu treffen.
Zwischenzeitlich wurde vom neuen Grundstückseigentümer eine Nutzungsänderung auf einem Teil der Flächen vorgenommen. Bisherige Wiesenflächen wurden in eine Reitanlage und Parkplätze für Pferdeanhänger umgewandelt auf denen im B-Plan die Ausgleichsfläche (Streuobstwiese) geplant war.
Um eine Regenwasserentwässerung der Baugrundstücke zu gewährleisten, wird zusätzliche Fläche vom Grundstückseigentümer benötigt, die ebenfalls nicht von der Gemeinde im Vor-feld vertraglich gesichert wurde.
Nach kürzlich erfolgten Abstimmungsgesprächen zwischen Gemeinde und Eigentümer stellt dieser eine ausreichend große Fläche für Regenwasserentwässerung und Streuobstwiese nördlich der Baugrundstücke zur Verfügung. Ein Ankauf von Seiten der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Es ist geplant, mittels eines städtebaulichen Vertrages die Flächen grundbuchlich für die ausgewiesenen Nutzungen zu sichern.
Die Kosten für die B-Plan-Änderung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplans „Graster Straße“ in Hornsen mit dem Planungsbüro ACR in Bad Salzdetfurth durchzuführen.
Anlage/n:
B-Plan „Graster Straße“
Lageplan der neuen Ausgleichsfläche mit Regenwasserentwässerung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 5997_7_graster-strasse (1315 KB) | ||||
2 | B-Plan Nr. 7_Begründung (14665 KB) | ||||
3 | 20211111_NBG Hornsen - Lageplan (255 KB) |