Vorlage - Rat/578/2021
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Sachverhalt:
In § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lamspringe ist festgelegt, dass für die Ortschaften Graste, Netze, Harbarnsen, Irmenseul Woltershausen und Neuhof für die Dauer der Wahlperiode je eine Ortsvorsteherin bzw. ein Ortsvorsteher bestellt wird.
Nach § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin bzw. den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode auf Grund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsmitglieder die meisten Stimmen erhalten hat.
Das Vorschlagsrecht für Irmenseul steht der SPD-Fraktion zu. Die Entscheidung wurde in der konstituierenden Ratssitzung am 16.11.2021 verschoben und soll in der nächsten Ratssitzung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Als Ortsvorsteher/in für Irmenseul wird folgende Person bestimmt: