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Vorlage - Rat/561/2021  

Betreff: Bildung von Fraktionen und Gruppen in den Ortsräten
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehlem Kenntnisnahme
22.11.2021 
konstituierende Sitzung des Ortsrates Sehlem zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   
Ortsrat Lamspringe Kenntnisnahme
23.11.2021 
konstituierende Sitzung des Ortsrates Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Nach § 57 Abs. 1 i.V.m. § 91 Abs. 4 S. 3 NKomVG können sich zwei oder mehr Ortsratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Begriffe „Fraktionen“ und „Gruppen“ werden nachstehend erläutert:

 

Im Allgemeinen werden Zusammenschlüsse von Ortsratsmitgliedern, die ihre Sitze im Ortsrat aufgrund des gleichen Wahlvorschlages erworben haben, als Fraktionen bezeichnet. Alle anderen Zusammenschlüsse, die aufgrund verschiedener Wahlvorschläge ihren Sitz erlangt haben sind Gruppen. Dazu zählen auch Zusammenschlüsse von Fraktionen mit fraktionslosen Ortsratsmitgliedern sowie mit anderen Fraktionen.

 

Ortratsmitgliederrfen nur einer Fraktion angehören. Entsprechendes gilt für die Zugehörigkeit zu den Gruppen. Die Gruppe nimmt anstelle der an ihr beteiligten Fraktion die kommunalverfassungsrechtlichen Rechte wahr.

 

Jede Fraktion und jede Gruppe hat eine/n Vorsitzende/en und eine/einen oder mehrere stellvertr. Vorsitzende. Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Ortsrates von der/dem Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe dem Bürgermeister schriftlich anzuzeigen. Derrgermeister unterrichtet die/den Sitzungsleiter/in. Dabei sind neben der Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe, ihrer/seiner Stellvertreter/innen und aller der Fraktion oder Gruppe angehörenden Ortsratsmitglieder anzugeben. Nach der ersten Ortsratssitzung sind Änderungen, die Auflösung von Fraktionen und Gruppen sowie die Bildung weiterer Fraktionen und Gruppen in gleicher Weise dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.

 

Die Bildung von Fraktionen und Gruppen sowie Änderungen werden mit dem Eingang der genannten schriftlichen Anzeigen wirksam.

 

Die Bildung von Fraktionen und Gruppen bedarf nicht eines Beschlusses durch den Ortsrat. In der konstituierenden Ortsratssitzung soll lediglich informativ festgehalten werden, welche Fraktionen und Gruppen sich in der Wahlperiode des Ortsrates Sehlem und des Ortsrates Lamspringe gebildet haben.


 

Im Ortsrat Sehlem bestehen folgende Fraktionen:

 

Name:

SPD-Fraktion

CDU-Fraktion

Vorsitzende/r:

 

 

stellvertr.

Vorsitzende/r:

 

 

weitere Mitglieder:

 

 

 

 

 

Im Ortsrat Lamspringe bestehen folgende Fraktionen:

 

Name:

SPD-Fraktion

CDU-Fraktion

Vorsitzende/r:

 

 

stellvertr.

Vorsitzende/r:

 

 

weitere Mitglieder: