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Vorlage - Rat/552/2021  

Betreff: Bildung von Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Lamspringe
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Lamspringe Kenntnisnahme
16.11.2021 
konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Nach § 57 Abs. 1 NKomVG können sich zwei oder mehr Ratsfrauen oder Ratsherren zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. Die Begriffe „Fraktionen“ und „Gruppen“ werden nachstehend erläutert:

 

Im Allgemeinen werden Zusammenschlüsse von Ratsfrauen und Ratsherren, die ihre Sitze im Rat aufgrund des gleichen Wahlvorschlages erworben haben, als Fraktionen bezeichnet. Alle anderen Zusammenschlüsse von Ratsfrauen und Ratsherren, die aufgrund verschiedener Wahlvorschläge ihren Ratssitz erlangt haben sind Gruppen. Dazu zählen auch Zusammenschlüsse von Fraktionen mit fraktionslosen Ratsmitgliedern sowie mit anderen Fraktionen.

 

Ratsfrauen und Ratsherren dürfen nur einer Fraktion angehören. Entsprechendes gilt für die Zugehörigkeit zu den Gruppen. Die Gruppe nimmt anstelle der an ihr beteiligten Fraktion die kommunalverfassungsrechtlichen Rechte wahr.

 

Jede Fraktion und jede Gruppe hat eine/n Vorsitzende/en und eine/einen oder mehrere stellvertr. Vorsitzende. Die Bildung einer Fraktion oder Gruppe ist zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Rates von der/dem Vorsitzenden der Fraktion oder Gruppe demrgermeister schriftlich anzuzeigen. Derrgermeister unterrichtet die/den Sitzungsleiter/in. Dabei sind neben der Bezeichnung der Fraktion oder Gruppe, ihrer/seiner Stellvertreter/innen und aller der Fraktion oder Gruppe angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren anzugeben. Nach der ersten Ratssitzung sind Änderungen, die Auflösung von Fraktionen und Gruppen sowie die Bildung weiterer Fraktionen und Gruppen in gleicher Weise demrgermeister schriftlich mitzuteilen.

 

Die Bildung von Fraktionen und Gruppen sowie Änderungen werden mit dem Eingang der genannten schriftlichen Anzeigen wirksam.

 

Die Bildung von Fraktionen und Gruppen bedarf nicht eines Beschlusses durch den Rat. In der konstituierenden Ratssitzung soll lediglich informativ festgehalten werden, welche Fraktionen und Gruppen sich in der Wahlperiode des Rates der Gemeinde Lamspringe gebildet haben, weil die Fraktions- und/oder Gruppenbildungen auch für die weiteren zu behandelnden Tagesordnungspunkte von grundlegender Bedeutung sind.


 

Im Rat der Gemeinde Lamspringe bestehen folgende Fraktionen:

 

Name:

SPD-Fraktion

CDU-Fraktion

Vorsitzende/r:

 

 

stellvertr.

Vorsitzende/r:

 

 

weitere Mitglieder: