Vorlage - Rat/545/2021
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Sachverhalt:
In seiner ersten Sitzung wählt der Rat nach § 61 Abs. 1 NKomVG unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.
Vorschlags- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Rates, auch der hauptamtliche Bürgermeister. Wählbar sind hingegen nur die Ratsfrauen und Ratsherren.
Nach § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder (gesetzliche Anzahl) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe wird gebeten, die Wahl der/des Ratsvorsitzenden vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Als Ratsvorsitzende/r wird folgende Person gewählt: