Vorlage - Rat/461/2020
|
|
Sachverhalt:
Für die Planung des neuen Feuerwehrhauses in Woltershausen wurde das Büro Zeck in Alfeld um die Abgabe eines Honorarangebotes für die Objekt- und Tragwerksplanung, sowie die Durchführung der Bauüberwachung während der Bauphase gebeten. Herr Zeck hat mit Datum vom 29.07.2020 ein Angebot vorgelegt. Ausgewählt wurde das Büro, weil es bereits Erfahrungen mit der Planung und Bau von Feuerwehrhäusern im Landkreis Hildesheim hat.
Die Vergütung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und wird prozentual nach den ermittelten Baukosten festgelegt (siehe beigefügtes Honorarangebot).
Die angebotenen Honorarsätze für „Besondere Leistungen“ und die Nebenkosten entsprechen den momentan üblichen (Stunden)-Sätzen anderer Büros.
Da von der Vorplanung des Hauses die zu erwerbende Grundstücksfläche abhängig ist, sollte eine schnellstmögliche Beauftragung des Büros Zeck erfolgen, um noch in diesem Jahr auch das Grundstück zu erwerben. Siehe hierzu Vorlagen-Nr. Rat/462/2020
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Architekturbüro Zeck aus Alfeld einen Ingenieurvertrag über die Planung und Bau des neuen Feuerwehrhauses in Woltershausen abzuschließen. Nach dem vorliegenden Angebot vom 29.07.2020 beträgt die Vergütung Brutto 112.383,79 Euro.
Anlage/n:
-Honorarangebot Ingenieurbüro Zeck vom 29.07.2020