Vorlage - Rat/460/2020
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Sachverhalt:
Nachdem sich die Verwaltung mit dem Eigentümer des betreffenden Flurstückes über den Erwerb einer Teilfläche für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses geeinigt hat, ist es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 5 aus dem Jahr 1985 zu ändern (anzupassen), um die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen herzustellen.
Unter anderem muss die ursprünglich geplante Stichstraße nach Süden verschoben, die Geschossflächen- und Grundflächenzahl muss geändert und die betreffende Fläche als Sonderfläche für die Feuerwehr ausgewiesen werden.
Von der Verwaltung wurden im Vorfeld mehrere Standorte für das Bauvorhaben „Neubau Feuerwehrhaus Woltershausen“ geprüft. Leider mussten die weiteren möglichen Standorte
a) „Gasthaus Flügge“; b) „Metheweg“; c) Fläche „Lehnhoff“ aus verschiedenen Gründen verworfen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Büro Keller einen Vertrag über die Änderung des Bebauungsplanes „Langer Acker I“ in Woltershausen abzuschließen und anschließend das Änderungsverfahren gem. 13a BauGB durchzuführen.
Anlage/n:
-B-Plan-Nr.5
-Lageplan mit Vorentwurf der geplanten Erwerbsfläche
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan_Nr.05_LangerAcker (1259 KB) | ||||
2 | FFW-Haus Woltershausen-Vorplanung (688 KB) |