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Vorlage - Rat/457/2020  

Betreff: Gründung Hochwasserschutzverband Innerste
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Humbert
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
24.09.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Objektliste Gründung Hochwasserschutzverband  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt: 

 

Der Landkreis Hildesheim bereitet derzeit zusammen mit dem Landkreis Goslar und den Städten Hildesheim und Salzgitter die Gründung des Hochwasserschutzverbandes Innerste vor. Es wird sich hierbei um einen Verband nach dem Wasserverbandsgesetz handeln. Mitglieder des Verbandes werden die genannten vier Gebietskörperschaften sein.

 

Die Aufgabe des zukünftigen Hochwasserschutzverbandes Innerste wird sein, die Planung, den Bau und den Betrieb sowie die Unterhaltung von überregional im gesamten Einzugsgebiet der Innerste und ihrer Nebengewässer wirksamen Hochwasserrückhalteeinrichtungen zu betreiben.

 

Die Gemeinde Lamspringe ist dem vorgenannten Einzugsgebiet zugeordnet, und befindet sich somit im zukünftigen Verbandsgebiet.

 

Grundsätzlich ist es so, dass Hochwasserschutz per Gesetz eine Aufgabe der einzelnen Kommunen für ihr Hoheitsgebiet ist. Die Errichtung und der Betrieb der Hochwasserrückhalteeinrichtungen wird sich im Hinblick auf den Hochwasserschutz (positiv) auf das Hoheitsgebiet unserer Kommune auswirken (wenn im Einzelfall auch nur minimal oder nominell). Somit übernimmt der zu gründende Hochwasserschutzverband zumindest formal einen Teil der hoheitlichen Aufgabe des Hochwasserschutzes der Kommunen.

 

Die Städte und Gemeinden werden durch den Hochwasserschutzverband nicht weiter finanziell belastet werden. Mitglieder des Hochwasserschutzverbandes werden ausschließlich die 4 Gebietskörperschaften Landkreis Hildesheim, Landkreis Goslar, Stadt Hildesheim und Stadt Salzgitter sein. Auch die Beitragslast wird ausschließlich bei den 4 Mitgliedern liegen.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Verbandsgründung ist es formal erforderlich, dass der Landkreis Hildesheim als zukünftiges Verbandsmitglied gegenüber der designierten Aufsichtsbehörde (hier dem NLWKN) nachweist, dass die im zukünftigen Verbandgebiet an für sich für den Hochwasserschutz formal zuständigen Kommunen der Verbandsgründung und somit der Aufgabenübernahme im o.g. Umfang nicht entgegen stehen.

 

Insofern benötigt der Landkreis von jeder beteiligten Kommune die folgende, abgestimmte Erklärung:

 

„Die Landkreise Goslar und Hildesheim sowie die Städte Hildesheim und Salzgitter bereiten die Gründung des Hochwasserschutzverbandes Innerste vor. Die Aufgabe des Hochwasserschutzverbandes ist die Herstellung, der Betrieb und die Unterhaltung von Hochwasserrückhalteräumen und damit im Zusammenhang stehender Gewässerausbaumaßnahmen im zukünftigen Verbandsgebiet. Die Aufgabe ist begrenzt auf die Maßnahmen, die Gegenstand des zwischen den vorgenannten Gebietskörperschaften und dem Land Niedersachsen unter dem 12.12.2019 geschlossenen Vertrages sind. Dies sind nach derzeitigem Stand 23 Rückhalteräume im Verbandsgebiet (siehe Anlage Objektliste), die im Gegensatz zu lokalen Rückhaltemaßnahmen, überregional im Gewässersystem Innerste wirksam werden.

Das Verbandsgebiet ist das Niederschlagsgebiet der Innerste einschließlich ihrer Nebengewässer, mit Ausnahme des Niederschlagsgebiets des Nebengewässers Neile sowie des Gebiets der Samtgemeinde Baddeckenstedt.

Die Gemeinde Lamspringe liegt räumlich betrachtet im Niederschlagsgebiet der Innerste und somit im zukünftigen Verbandsgebiet.

Die Finanzierung der vorgenannten Hochwasserrückhalteräume wird von den o.g. Gebietskörperschaften gemeinsam mit dem Land Niedersachsen übernommen, es besteht keine direkte Finanzierungsverpflichtung der im Verbandsgebiet liegenden Städte und Gemeinden. Die Herstellung und Unterhaltung von Objektschutzmaßnahmen (wie z.B. die Eindeichung oder Verwallung von gefährdeten Ortslagen) ist nicht Aufgabe des Hochwasserschutzverbandes.

Die Gemeinde Lamspringe hat die gesetzlich übertragene Aufgabe des Hochwasserschutzes in ihrem Gemeindegebiet. Die Gemeinde Lamspringe erklärt hiermit, dass sie mit der Übernahme der Aufgabe der Herstellung, des Betriebs und der Unterhaltung von Hochwasserrückhalteräumen und damit im Zusammenhang stehender Gewässerausbaumaßnahmen im o.g. Umfang, und somit formal eines Teils ihres gesetzlichen Auftrages, durch den zukünftigen Hochwasserschutzverband Innerste einverstanden ist.

Für den Fall, dass im weiteren Planungsprozess ggf. noch andere als in der Objektliste derzeit aufgeführten überregional wirksamen Rückhalteräume identifiziert und dann auf einer weiteren vertraglichen Basis mit dem Land Niedersachsen weiterentwickelt werden, gilt die vorstehende Erklärung der Gemeinde Lamspringe dann auch für diese Maßnahmen. Der Hochwasserschutzverband verpflichtet sich u.a. in diesem Zusammenhang die Gemeinde Lamspringe regelmäßig über den Stand der Maßnahmen zu unterrichten. Insbesondere wird er die Gemeinde Lamspringe unterrichten, wenn sich Änderungen der Objektliste ergeben.

Der Gemeinde Lamspringe bleibt es im Übrigen unbenommen, über den o.g. Umfang hinaus weitere Rückhalteräume in eigener Zuständigkeit und Trägerschaft zu erschließen.“

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe stimmt der Gründung eines Hochwasserschutzverbandes Innerste zu.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

Objektliste

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Objektliste Gründung Hochwasserschutzverband (419 KB)