Vorlage - Rat/455/2020
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Erläuterung/Begründung:
Der Erlass der I. Nachtragshaushaltssatzung ist aus formalen und organisatorischen Gründen notwendig.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Vorbericht verwiesen, der dem Haushaltsplan 2020 vorangestellt ist.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die I. Nachtragssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Festsetzungen:
§ 1
| die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge | Erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
- Euro - | - Euro - | - Euro - | - Euro - | |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge | 10.541.300 | 1.068.300 | 457.100 | 11.152.500 |
ordentliche Aufwendungen | 10.484.600 | 987.300 | 352.000 | 11.119.900 |
außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
außerordentliche Aufwendungen | 0 | 29.700 | 0 | 29.700 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.865.900 | 1.064.200 | 450.800 | 10.479.300 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.308.500 | 1.036.800 | 299.600 | 10.045.700 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 938.000 | 0 | 0 | 938.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.892.700 | 331.900 | 64.500 | 3.160.100 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.954.700 | 267.400 | 0 | 2.222.100 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 632.500 | 500 | 0 | 633.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts | 12.758.600 | 1.331.600 | 450.800 | 13.639.400 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts | 12.833.700 | 1.369.200 | 364.100 | 13.838.800 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.954.700 € um 267.400 € erhöht und damit auf 2.222.100 € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, werden nicht geändert.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin
a) den I. Nachtragshaushaltsplan 2020
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms zum I. Nachtragshaushaltsplan 2020
in der anliegenden Fassung.
Anlage/n:
I. Nachtragshaushaltssatzung 2020
I. Nachtragshaushaltsplan 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NT 2020 SATZUNG u. VORBERICHT (10416 KB) | ||||
2 | NT 2020 Teilhaushalt 0-2 (33285 KB) | ||||
3 | NT 2020 Teilhaushalt 3 und Anlagen (33733 KB) |