Seiteninhalt

Vorlage - Rat/421/2020  

Betreff: Vorübergehende Übertragung von Zuständigkeiten des Gemeinderates auf den Verwaltungsausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser:Marion Schnelle
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
26.03.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Erläuterung/Begründung: 

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemielage sind Ratsbeschlüsse bzw. Ratssitzungen möglicherweise nur schwer einzuholen.

Es werden weitere Krankheits- und quarantänebedingte Ausfälle sowie die begründete Furcht insbesondere älterer und wegen einschlägiger Vorerkrankungen besonders gefährdeter Ratsmitglieder erwartet, so dass die Vertretungen bis auf weiteres gar nicht mehr tagen oder aufgrund der geringen Teilnehmerzahl beschlussunfähig sind.

Es ist daher möglich, dass die Durchführung von Sitzungen der Vertretungen auch im Hinblick auf die Fürsorge­pflicht und den Gesundheitsschutzes hrend der Pandemielage und damit für einen nicht unerheblich langen Zeitraum nicht glich sein werden.  

 

In Fällen, in denen es um unaufschiebbare Angelegenheiten geht und in denen die vorherige Ent­scheidung der Vertretung nicht eingeholt werden kann, entscheidet bereits nach bestehender Rechtslage der Hauptausschuss als zweites Kollegialorgan der Kommune in Form einer Eilent­scheidung (§ 89 NKomVG).

Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Rat der Gemeinde Lamspringe formell dem Verwaltungsausschuss die Beschlussfassungr bestimmte Angelegenheiten übertragen.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlusskompetenz des Rates für die Angelegenheiten gemäß § 58 Abs. 1 Nrn. 5, 9, 14 und 15 und Abs. 2 Nr. 2 NKomVG wird vorübergehend auf den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Übertragung endet automatisch mit Beendigung der Corona-Krise.