Vorlage - Rat/383/2020
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Erläuterung/Begründung:
Gemäß § 5 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorberatung überwiesen werden sollen. Findet innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschusszuweisung. Der Rat ist darüber in Kenntnis zu setzen.
Mit Schreiben vom 13.12.2019 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Lamspringe die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Windvorranggebieten. Die weitere Beratung dieser Angelegenheit sollte zunächst im Ausschuss für Bau, Entwicklung und Umwelt erfolgen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Flächennutzungplans zur Ausweisung von Windvorranggebieten in der Gemeinde Lamspringe wird dem Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag CDU 13.12.19 F-Plan Windvorranggebiete (381 KB) |