Vorlage - Rat/380/2020
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Erläuterung/Begründung:
Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 12.09.2019 schon einmal mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Windenergie-Vorrangfläche in Neuhof befasst. Seinerzeit ist der Umweltbericht vorgestellt worden. Aufgrund des Ergebnisses des Umweltberichtes ist weder eine Erweiterung des Windparks auf der nördlichen Seite der Kreisstraße K329 noch eine Aufhebung der Höhenbegrenzung für die schon vorhandenen Windenergieflächen südlich der Kreisstraße wegen der damit zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen zulässig.
Die Angelegenheit und der Umweltbericht sind dem Landkreis Hildesheim zur rechtlichen Einschätzung auch im Hinblick auf das bestehende Raumordnungsprogramm und das anhängige Verfahren nach dem Bundesemmissionsschutzgesetzes vorgelegt worden. Der Landkreis hat mit Schreiben vom 19.11.2019 hierzu Stellung bezogen. Das Schreiben des Landkreises ist der Beschlussvorlage zur Kenntnis der Ratsmitglieder beigefügt.
Der Landkreis stellt zusammenfassend fest, dass gegen eine beabsichtigte Einstellung des Verfahrens zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken bestehen.
Nach alledem schlägt die Verwaltung vor, durch einen entsprechenden Beschluss das Verfahren zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes einzustellen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Verfahren zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Windenergie-Vorrangfläche Neuhof eingestellt wird.
Anlage:
Schreiben des LK Hildesheim vom 19.11.2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 26. Änd. F-Plan Schreiben LK 19.11.19 (990 KB) |
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