Vorlage - Rat/371/2019
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Erläuterung/Begründung:
Nach § 5 NKAG erheben die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung Benutzungsgebühren. Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt ausschließlich gem. § 58 Abs.1 Nr. 7 NKomVG über die Höhe der Benutzungsgebühren.
Zur Information wird daher der Rat der Gemeinde Lamspringe über die wirtschaftliche Entwicklung der öffentlichen Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ im HJ. 2018 unterrichtet.
In der Betriebskostenabrechnung 2018 stehen Aufwendungen von 1.031.417,45 € Erträge von 992.407,10 € gegenüber, so dass ein Jahresverlust von 39.010,35 € ausgewiesen wird.
Zum 31.12.2017 besteht noch ein Gewinnvortrag von 67.635,94 €. Dieser Betrag deckt den Jahresverlust 2018 von 39.010,35 €. Der verbleibende Gewinn von 27.334,61 € wird auf den Kalkulationszeitraum 2021 vorgetragen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe nimmt das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2018 der öffentlichen Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zur Kenntnis.