Vorlage - Rat/368/2019
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Erläuterung/Begründung:
„Wir jagen Funklöcher“ ist eine Initiative der Telekom Deutschland GmbH (TDG), um Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, fernab der Netzausbauplanung Mobilfunklöcher durch die Telekom schließen zu lassen.
Dazu wird die TDG 50 Mobilfunkstandorte unter den teilnehmenden Vorschlägen auswählen und diese im Standard LTE (4G) bei Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Bedingungen bis Ende 2020 ausbauen.
Start und Ende der Aktion
Die Bewerbungsfrist endet am 30.11.2019. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die TDG behält sich vor, die Bewerbungsfrist zu verlängern.
Teilnahmeberechtigt sind alle Gemeinden in Deutschland. Gegenstand der Bewerbungen können alle Funklöcher im jeweiligen zuständigkeitsgebiet sein, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Das Funkloch, für welches die Bewerbung eingereicht wird, muss ein echtes LTE-Funkloch im besiedelten Gebiet sein. Dies bedeutet, dass weder die Telekom noch ein Wettbewerber in diesem Gebiet LTE-Abdeckung im Outdoor-Bereich haben. Eine GSM (2G) Versorgung kann vorhanden sein. Mit der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ möglichst vielen Menschen geholfen werden soll, muss das Funkloch mindestens 10 Haushalte oder Gewerbebetriebe umfassen. Durch den Aufbau des Mobilfunkstandorts muss das Funkloch gänzlich geschlossen werden können.
Es liegt ein bestandskräftiger Ratsbeschluss vor, dass die Gemeinde an „Wir jagen Funklöcher“ teilnehmen möchte. Die Initiative für diesen Beschluss kann auch aus der Bevölkerung oder lokalen Wirtschaft kommen. Ansprechpartner bei der Telekom ist jedoch schlussendlich die Gemeinde. Der Bewerbung ist eine beglaubigte Kopie des Ratsbeschlusses beizufügen.
Der Antrag wurde seitens der Gemeinde am 21.11.2019 gestellt. Der Ratsbeschluss muss nachgereicht werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Lamspringe beteiligt sich an der Aktion „Wir jagen Funklöcher“. Der Beschluss des Gemeinderates ist zur Teilnahme erforderlich und wird den Bewerbungsunterlagen nachgereicht.