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Vorlage - Rat/349/2019  

Betreff: Jahresabschluss der Samtgemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlich  
Verfasser:Reinhard Schmidt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht SG Lamspringe JA 2013  

Erläuterung/Begründung: 

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Samtgemeinde Lamspringe für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Jahresabschluss ist vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2013 von
71.579,91 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.

 

Über das Ergebnis wurde ein Prüfbericht gefertigt. Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger der Samtgemeinde Lamspringe) über den Jahresabschluss 2013 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht entfällt, da der Prüfungsbericht keine Prüfungsbemerkungen enthält.

 

Die Jahresrechnung 2013 mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

 

für den Jahresabschluss 2013 der Samtgemeinde Lamspringe

 

a) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

b) Der Jahresabschluss 2013 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von 70.543,29 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 1.036,62 € festgestellt.

 

c) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.


Anlage:

 

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2013 Samtgemeinde Lamspringe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsbericht SG Lamspringe JA 2013 (705 KB)