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Vorlage - Rat/325/2019  

Betreff: Zweckvereinbarung Regionalmanagement, Mobilität und Tourismus
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas Humbert
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Zweckvereinbarung_Regionalmanagement  
Zweckvereinbarung_Mobilität  
Zweckvereinbarung_Tourismus  

Erläuterung/Begründung: 

 

Die Finanzierung der Region Leinebergland bzw. des Vereins „Pro Leinebergland e. V.“ ist darauf ausgelegt, dass das Leinebergland in der nächsten Förderperiode wieder als Leader-Region berücksichtigt wird und dann erneut Strukturfördermittel der Europäischen Region beanspruchen kann.

 

Turnusgemäß sollte die nächste Förderperiode für die Dauer von 6 Jahren am 01.01.2021 einsetzen, aus diesem Grund haben die Kommunen ihre entsprechenden Zweckvereinbarungen bis dahin befristet. Nach verlässlichen Hinweisen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser wird sich der Beginn aber bis zum 01.01.2024 verzögern. Mit dieser Vorlage werden deshalb Anschlusszweckvereinbarungen über die Finanzierung des Regionalmanagements und der Handlungsfelder Mobilität und Tourismus zur Beschlussfassung durch die Räte der Regionsgemeinden vorgelegt, wobei von der Zweckvereinbarung Tourismus der Flecken Delligsen und Gemeinde Sibbesse ausgenommen sind.

 

Die in der Ursprungszweckvereinbarung über das Regionalmanagement ausgewiesenen Tabellenbeträge wurden im Zuge der Gründung des Regionsvereins am 15.12.2015 auf der Basis von Kostenschätzungen kalkuliert. Beschäftigungsverhältnisse sind zu einem großen Teil erst danach begründet worden und in allen 3 Zweckvereinbarungen sind Tarifsteigerungen unberücksichtigt geblieben. Demgemäß sind die Ursprungsbeträge nicht mehr auskömmlich und sind die in den Anschlusszweckvereinbarungen ausgewiesenen Tabellenbeträge neu kalkuliert worden.

 

Freie Spitzen“ ergeben sich aus der Neukalkulation nicht. Seine die Personalkosten übersteigenden Aufwendungen deckt der Regionsverein im Wesentlichen aus rdermitteln und zweckgebundenen Zuwendungen von Industrie- und Gewerbebetrieben. Hierzu wird auf den ebenfalls beigefügten Haushaltsplan des Vereins Bezug genommen.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der Anschlusszweckvereinbarungen „Regionalmanagement“, „Mobilität“ und „Tourismus“ wird zugestimmt.


Anlagen:

Zweckvereinbarungen:

- Regionalmanagement

- Mobilität

- Tourismus

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung_Regionalmanagement (100 KB)      
Anlage 2 2 Zweckvereinbarung_Mobilität (98 KB)      
Anlage 3 3 Zweckvereinbarung_Tourismus (97 KB)