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Vorlage - Rat/279/2019  

Betreff: Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden"
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Andreas Humbert
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
04.04.2019 
Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
25.04.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Erläuterung/Begründung: 

 

Die derzeit geltende Städtebauförderungsrichtlinie sieht im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ die Förderung öffentlicher Einrichtungen für gemeinschaftliche Aktivitäten, Erholung, Soziales, Kulturelles, multifunktionale Nutzungen (z.B. Nahversorgung, Gesundheit) von überörtlichem Gewicht vor. Als Beispiele werden genannt:

 

-          Instandsetzung leerstehender Gebäude zu multifunktionalen Nachnutzungen

-          Bauliche Anpassung von Mehrzweckgebäuden an veränderte Nutzerstrukturen

-          Strukturelle Anpassungen städtebaulicher Infrastruktur (z.B. Marktplatz)

-          Umnutzung leerstehender Schulräume/Rathäuser/Feuerwehrhäuser

-          Öffentliche Gnanlagen (z.B. Bürgerparks, Mehrgenerationen-Spielplätze)

 

Diese Maßnahmen einschließlich der Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzeptes sind bis zu 66 % förderfähig.
Das Amt für Regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL)Hildesheim hat bereits die grundsätzliche Förderfähigkeit der Gemeinde Lamspringe geprüft und ihr gute Aufnahmechancen eingeräumt. Im Gegensatz zum Dorfentwicklungsprogramm wird hier die gesamte Gemeinde einbezogen. Das führt zu einer deutlichen Stärkung des Gemeinschaftsgefühls der ehemaligen Samtgemeinde.

Bis zum 1.6.2019 muss die Programmanmeldung erfolgt sein. Im Frühjahr 2020 wird dann über die Programmaufnahme entschieden. Die Zustellung des Aufnahmeerlasses erfolgt durch das ArL. Bis zum Beginn der eigentlichen Durchführungsmaßnahmen sind mit weiteren Planungskosten in Höhe von 30.000 € zu rechnen. Der Eigenanteil beträgt rund 10.000 €.

Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in der Kommunal- und Regionalplanung besitzt die NLG nicht nur ein großes Netzwerk an Kontakten in Niedersachsen, sondern verfügt auch über langjährige Erfahrungen in integrierten Planungsverfahren mit interdisziplinären Aufgabenstellungen. So wird die Samtgemeinde Leinebergland (Gronau, Duingen) seit Jahren in der Städtebauförderung erfolgreich betreut.

Auf der Basis des anliegenden Angebotes der NLG über 5.950,00 € brutto für die Programmanmeldung sollte daher der Auftrag erteilt werden.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde befürwortet die Aufnahme in das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“. Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) wird beauftragt, auf der Grundlage ihres Angebotes vom 6.2.2019 die Programmanmeldung fristgerecht zum 1.6.2019 vorzubereiten.


Anlage/n: