Vorlage - Rat/231/2018
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Erläuterung/Begründung:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 28.08.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Spitzkamp Nord II“ in Lamspringe gefasst. Auf Antrag eines Bauherrn sollten die Regelungen zur Dachziegelfarbe dahingehend geöffnet werden, dass auch schwarze, braune und anthrazite Ziegeln zulässig sind.
Mit der Änderung des Bebauungsplans wurde das Büro Keller in Hannover beauftragt. Der mit dem Bauherrn abgestimmte Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Neben der Änderung zur Dachziegelfarbe enthält der Entwurf eine Anpassung der Regelung zu Ordnungswidrigkeiten an die aktuelle Rechtslage: In der bisherigen Fassung heißt es „Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 91 (5) NBauO mit einer Geldbuße bis zu 100.000,00 DM geahndet werden.“. Nach der Änderung lautet der Text „Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 80 (5) NBauO mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,00 € geahndet werden. Hierbei handelt es sich um einen bloßen Hinweis auf die Rechtslage.
Der Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Rates erforderlich (Auslegungsbeschluss). Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen (§ 4 BauGB).
Zusatz für den Ortsrat:
Der Ortsrat hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung Stellung zu nehmen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
- die Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Spitzkamp Nord II“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | LA62 Spitzkamp-Nord II, 1. Änderung 26-10-2018 (751 KB) |