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Vorlage - Rat/219/2018  

Betreff: Änderung des Bebauungsplans Lamspringe Nr. 30 "Spitzkamp Nord II"
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:622-21/30
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
28.08.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   
Ortsrat Lamspringe Kenntnisnahme

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Erläuterung/Begründung: 

 

Nach der in der aktuellen Fassung des Bebauungsplans Lamspringe Nr. 30 für das Baugebiet „Spitzkamp Nord II“ enthaltenen örtlichen Bauvorschrift sind für die Dacheindeckung von Neubauten ausschließlich Rottöne zulässig. Der Landkreis sieht keine Möglichkeit, abweichend von dieser Vorschrift ein Bauvorhaben mit andersfarbigem Dach zu genehmigen.

 

Der Eigentümer des Grundstücks „Am Kreuzkamp 12“ beantragte mit Schreiben vom 09.07.2018 die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren und hat mit Schreiben vom 01.08.2018 die Kostenübernahme für das Änderungsverfahren erklärt. Beide Schreiben sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Bereits im Jahr 2017 hatten zwei Bauherren einen gleichlautenden Antrag gestellt (vgl. Beschlussvorlage Rat/069/2017), der jedoch vor Beschlussfassung des Rates wieder zurückgezogen worden war (vgl. Protokoll Rat vom 08.06.2017 zu TOP 16).

 

Inzwischen sind mit Ausnahme der Flurstücke 3/68, 3/70 und 3/71 alle Grundstücke im Neubaugebiet „Spitzkamp Nord“ verkauft. Fünf Grundstücke sind bereits bebaut; die Hausdächer sind jeweils mit roten Ziegeln eingedeckt. Von der angestrebten Änderung des Bebauungsplans würden also der Antragssteller und ggf. drei weitere Bauherrn profitieren, während fünf Eigentümer ihr Haus im Rahmen der Vorschriften des aktuell gültigen Bebauungsplans gebaut haben.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergäben sich aus einer Erweiterung der örtlichen Bauvorschrift auf die Ziegelfarben schwarz, braun und anthrazit keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Auf eine Freigabe der Dachfarbe und damit Zulässigkeit auch anderer Farben wie zum Beispiel blau und grün sollte jedoch verzichtet werden. Für die bereits fertiggestellten Neubauten würde die Änderung des Bebauungsplans keinen Eingriff in bestehende Rechte bedeuten, da die rote Dacheindeckung weiter von der örtlichen Bauvorschrift erfasst wäre.

 

Nach Auskunft des Planungsbüros Keller würde die Änderung des Bebauungsplans im verkürzten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen und ca. vier Monate dauern. Die Kosten würden rund 2.900,00 € (2.400,00 € netto zzgl. MwSt.) betragen.

 

Da das Büro Keller empfiehlt, den Bebauungsplan in diesem Zusammenhang auch in anderen Punkten an die aktuellen Verhältnisse anzupassen und dieses im Gemeininteresse läge, könnte sich die Gemeinde an den Kosten zu einem Drittel beteiligen (1/3 Gemeinde, 2/3 Antragsteller).

 

Auf die Gemeinde würden somit Kosten in Höhe von rund 1.000,00 € zukommen.

 

Da das Büro Keller seinerzeit den Bebauungsplan Nr. 30 erarbeitet hat, sollte auch die Änderung dort beauftragt werden.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird seitens der Verwaltung nicht abgegeben.

 

r den Fall, dass der Rat einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fasst, sollte der Planungsauftrag an das Büro Keller vergeben werden.