Vorlage - Rat/209/2018
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Erläuterung/Begründung:
Aufgrund des Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim vom 12. November 2015 wurde der Flecken Lamspringe und die Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sowie die Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und die Gemeinde Lamspringe gebildet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des vorgenannten Gesetzes tritt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft. Die bisherige Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Samtgemeinde Lamspringe wurde am 21.02.1984 beschlossen.
Das Land Niedersachen erhebt für die Einleitung von Abwasser von Klärgruben eine Gebühr. Der Abgabebetrag wird pro Einwohner und Jahr erhoben und ist von der Gemeinde Lamspringe zu zahlen.
Damit der Einleiter zur Erstattung der Kosten herangezogen werden kann, bedarf es einer satzungsmäßigen Regelung. Der Abgabesatz beträgt pro Person/Jahr 17,90 EUR.
Der vorliegende Entwurf der Satzung beinhaltet keine inhaltliche Änderung gegenüber der bisherigen Satzung.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt den Erlass einer Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe.
Ein Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Anlage:
Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Gemeinde Lamspringe
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Abwälzung Abwasserabgabe (1317 KB) |