Vorlage - Rat/207/2018
|
|
Erläuterung/Begründung:
Feuerwehrangehörige, die an erforderlichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Landesfeuerwehrschule in Celle teilnehmen, haben nach § 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung. Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen besteht der Freistellungsanspruch nur, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.
Die Freistellung schließt die Fortzahlung des Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber nicht ein. Die Fortzahlung des Arbeitslohnes durch die Arbeitgeber lässt einen Erstattungsanspruch gegenüber der Gemeinde Lamspringe entstehen. Für einen Wochenlehrgang bei der Landesfeuerwehrschule in Celle kommt es so zu Erstattungsansprüchen zwischen ca. 700 € bis 1.200 €.
Aus den verschiedensten Gründen kann es vorkommen, dass der Feuerwehrkamerad für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Celle seinen Erholungsurlaub in Anspruch nimmt. Um hier eine gewisse Gleichbehandlung zu schaffen, wird verwaltungsseitig die Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 50,00 €/Tag und Teilnehmer vorgeschlagen, maximal wöchentlich in Höhe von 250,00 €/Teilnehmer. Die bisherige Beschlusslage aus dem Jahr 2010 sieht hier einen Tagessatz von 30,00 € bzw. 150,00 €/Woche vor.
Für Mehrtageübungen, interne Fort- und Ausbildungen etc. wird keine Entschädigung gewährt.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
|
| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Lamspringe, Feuerwehrangehörigen, die an erforderlichen Ausbildungsveranstaltungen der Landesfeuerwehrschule in Celle teilnehmen und hierfür anstatt Verdienstausfallentschädigung Erholungsurlaub in Anspruch nehmen, ein Entgelt in Höhe von täglich 50,00 € maximal jedoch wöchentlich in Höhe von 250,00 € zu gewähren. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.