Vorlage - Rat/206/2018
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Erläuterung/Begründung:
Die Samtgemeinde Lamspringe / Gemeinde Sehlem haben mit der Fa. Schaper einen Erschließungsvertrag über die Erschließung des Baugebiets „Rosengarten“ in Sehlem geschlossen. Nach dem Erschließungsvertrag stellt die Fa. Schaper die Erschließungsanlagen einschließlich der Abwasserbeseitigungsanlagen her. Nach § 5 des Erschließungsvertrages hat die Fa. Schaper durch eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern sicherzustellen, dass die Versorgungseinrichtungen (Strom- und Gasversorgung, Wasserleitung, Fernsprechkabel) rechtzeitig in die Verkehrsfläche verlegt werden.
Die Erschließungsarbeiten durch die Fa. Schaper haben begonnen. Der Erschließungsvertrag trifft hinsichtlich der Wasserversorgung keine weiteren Regelungen. Daher ist die Gemeinde Lamspringe verpflichtet, die Wasserversorgungsanlagen im Baugebiet herzustellen.
Die Durchführung der Baumaßnahme sollte federführend durch die Fa. Schaper erfolgen. Die Fa. Schaper ist nach § 7 Abs. 2 des Erschließungsvertrages an die Vorgaben der VOB/B gebunden. Insofern wird durch diese vertragliche Regelung sichergestellt, dass die Gemeinde Lamspringe ihre Verpflichtungen nach der VOB/B einhält.
Die Gemeinde Lamspringe wird nach der Herstellung der Wasserversorgungsanlage die betroffenen Grundstückseigentümer zu Wasserversorgungsbeiträgen heranziehen.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
|
| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Auftrag für die Verlegung der Wasserleitungen mit Hausanschlüssen im Baugebiet „Rosengarten“ Sehlem wird an die Fa. Schaper, Sehlem vergeben.
Die Haushaltsmittel werden zunächst außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.