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Auszug - Beratung und Beschlussfassung der I. Nachtragshaushaltssatzung, des I. Nachtragshaushaltsplans und der Fortschreibung des Investitionsprogramms für den I. Nachtragshaushalt 2022  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/046/2022 Beratung und Beschlussfassung der I. Nachtragshaushaltssatzung, des I. Nachtragshaushaltsplans und der Fortschreibung des Investitionsprogramms für den I. Nachtragshaushalt 2022
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der I. Nachtragshaushaltsplan wurde verwaltungsseitig erläutert. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen wurden vorgestellt und die erhöhten Aufwendungen begründet. In der Endfassung werden noch geringfügige Änderungen im Ergebnishaushalt sowie eine Erhöhung des Ansatzes der Inverstitionsmaßnahme „Sporthalle Grundschule“ um 150.000 € zusätzlich ausgewiesen.

Es wurde gefragt, ob bei der Ersatzbeschaffung der Drehleiter die Lieferzeit des Gestells berücksichtigt wurde. Die Kosten für das Fahrgestell könnten schon im Jahr 2024 benötigt werden. Die Kämmerin antwortete, dass im nächsten Haushaltsplan der Ansatz bei Bedarf in das entsprechende Jahr verschoben werden kann.

Der Ansatz für die Turnhalle Grundschule wird sich noch zusätzlich um etwa 150.000 € erhöhen, um den aufgetretenen Wasserschaden in der Halle zu beseitigen und künftige Wassereintritte zu vermeiden.

Das Gremium wollte wissen, welche Maßnahmen genau bei der Sanierung der Wasserleitungen in der Hermann-Löns/Kantstraße zusätzlich geplant sind. Die Antwort wird im VA nachgereicht.

Es wurde Auskunft darüber erbeten, welche Maßnahmen konkret bei der Sanierung des Basketballplatzes vorgesehen sind. Auch diese Antwort wird im VA nachgereicht.

Das Gremium fragte, wie mit der Regenentwässerungsleitung auf dem Grundstück Kleberkamp umgegangen wird. Die Verwaltung hat eine rechtliche Beurteilung der Situation eingeholt und bereits die Lammetal über die zusätzlichen Kosten informiert. Die Kosten werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme der Lammetal in Rechnung gestellt. Es wurde auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen.

Weiterhin wurde gefragt, ob es ein Fahrzeugkonzept für den Bauhof gibt. Die Antwort wird im VA nachgereicht.

Das Gremium wollte wissen, ob bei der Berechnung der Kreisumlage bereits der verminderte Satz zugrunde gelegt wurde. Dies wurde bejaht. Im Folgenden wurde über die Höhe der Kreisumlage in Bezug auf den Kita-Vertrag diskutiert. Da der Landkreis am Jahresende immer ein deutliches Plus erwirtschaftet hat, sollte bei den Südkreisgemeinden nachgesteuert werden.

Zum Thema HSK wurde besprochen, dieses trotz Aussetzung regelmäßig zu betrachten. Einzelmaßnahmen sollen herausgenommen werden und schon im laufenden Jahr auf ihre Machbarkeit geprüft und ggf. umgesetzt werden.

Es wurde angemerkt, dass Kostenschätzungen seitens der Verwaltung häufig nachgebessert werden müssten und hier in Vorfeld eine genauere Recherche und Kostenschätzung erfolgen muss.

Es wurde gefragt, wie mit den Tarifkostensteigerungen bei der Personalkostenkalkulation umgegangen wird. Die Verwaltung antwortete, dass Tarifsteigerungen erst bei Vorliegen konkreter Zahlen mit einberechnet werden und die Personalkosten für den Nachtrag komplett neu berechnet werden, so dass alle aktuellen Steigerungen und Veränderungen berücksichtigt werden.

Abschließend wurde der Stellenplan erläutert. Auf Rückfrage wurde erklärt, dass die Nachhaltigkeitsstelle zu 90% gefördert wird.

Seitens des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass die rentierlichen Schulden ansteigen. Dadurch werden sich mittelfristig die Gebühren erhöhen.

Es wurde angeregt, Aufgabenkritik zu üben und auch ohne HSK sinnvolle Sparüberlegungen anzustellen.

Im Vorbericht wird der Passus zum HSK um eine Formulierung ergänzt, die auf die regelmäßige Überprüfung unterschiedlicher Produkte durch den Finanzausschuss hinweist um so Sparmaßnahmen zu etablieren.


Beschluss:
 

Es wird die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2022 mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

Erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
festgesetzt auf

- Euro -

- Euro -

- Euro -

- Euro -

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

10.554.500

385.800

334.600

10.605.700

ordentliche Aufwendungen

11.434.900

507.700

159.800

11.782.800

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.393.900

382.500

334.600

10.441.800

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.251.500

490.500

100.400

10.641.600

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

120.100

6.000

0

126.100

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.244.700

1.464.400

201.000

3.508.100

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.124.600

1.257.400

0

3.382.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

726.600

2.100

0

728.700

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

12.638.600

1.645.900

334.600

13.949.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

13.222.800

1.957.000

301.400

14.878.400

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.124.600  um 1.257.400 € erhöht und damit auf 3.382.000 € neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert:

 

§ 6

 

Die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, werden nicht geändert.

 

  

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin

a) den I. Nachtragshaushaltsplan 2021

b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2021

c) den Stellenplan 2021

in der anliegenden Fassung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig