Seiteninhalt

Auszug - Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 durch die Kommunalaufsicht  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
Datum: Mo, 07.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/015/2022 Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 durch die Kommunalaufsicht
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
 
Wortprotokoll

Wesentliche Punkte aus der Genehmigungsverfügung wurden von der Fachbereichsleitung Finanzen vorgetragen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die freiwilligen und beeinflussbaren Leistungen dringend auf das Maß der eigenen finanziellen Möglichkeiten zurückgeführt und Investitionen auf ihre Notwendigkeit und Unabweisbarkeit hin geprüft werden sollten. Die Kommunalaufsicht nennt an dieser Stelle aus dem investiven Bereich den Zuschuss r die Flutlichtanlage und den Bau einer Wassertretanlage. Die Kauf der gebrauchten Drehleiter konnte mit einem nachgereichten Vermerk der Kommunalaufsicht hinreichend begründet werden.

In der anschließenden Diskussion wurde zunächst über den Zuschuss r die Flutlichtanlage gesprochen. Die Gemeinde unterhält nur zwei Sportplätze in der Größe und der Tuspo Lamspringe trägt die Hauptbelastung r die Sanierung der Flutlichtanlage.

Bei der Diskussion zum Erwerb der Drehleiter wurde hinterfragt, wie denn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Bereich der Feuerwehr aussehen kann, da doch immer das Wohl der Menschen an oberster Stelle stehen muss.

Auch wurde angemerkt, dass neu definiert werden müsse, was eine Pflichtleistung ist und was nicht. Beispiel: Kinder sollen Schwimmunterricht erhalten aber der Betrieb eines Bades ist eine freiwillige Leistung.

Abschließend ist der Begriff verbindlich in Bezug auf im Haushaltssicherungskonzept genannte Maßnahmen mit der Kommunalaufsicht zu klären.