Auszug - Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 durch die Kommunalaufsicht
|
Wortprotokoll |
Wesentliche Punkte aus der Genehmigungsverfügung wurden von der Fachbereichsleitung Finanzen vorgetragen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die freiwilligen und beeinflussbaren Leistungen dringend auf das Maß der eigenen finanziellen Möglichkeiten zurückgeführt und Investitionen auf ihre Notwendigkeit und Unabweisbarkeit hin geprüft werden sollten. Die Kommunalaufsicht nennt an dieser Stelle aus dem investiven Bereich den Zuschuss für die Flutlichtanlage und den Bau einer Wassertretanlage. Die Kauf der gebrauchten Drehleiter konnte mit einem nachgereichten Vermerk der Kommunalaufsicht hinreichend begründet werden.
In der anschließenden Diskussion wurde zunächst über den Zuschuss für die Flutlichtanlage gesprochen. Die Gemeinde unterhält nur zwei Sportplätze in der Größe und der Tuspo Lamspringe trägt die Hauptbelastung für die Sanierung der Flutlichtanlage.
Bei der Diskussion zum Erwerb der Drehleiter wurde hinterfragt, wie denn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Bereich der Feuerwehr aussehen kann, da doch immer das Wohl der Menschen an oberster Stelle stehen muss.
Auch wurde angemerkt, dass neu definiert werden müsse, was eine Pflichtleistung ist und was nicht. Beispiel: Kinder sollen Schwimmunterricht erhalten aber der Betrieb eines Bades ist eine freiwillige Leistung.
Abschließend ist der Begriff „verbindlich“ in Bezug auf im Haushaltssicherungskonzept genannte Maßnahmen mit der Kommunalaufsicht zu klären.