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Auszug - Mitteilung 1
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister A. Humbert teilte zunächst mit, dass die Osterfeuer unter Ausschluss der Öffentlichkeit kontrolliert abgebrannt werden.
Nachrichtlich: Zwischenzeitlich wurde durch den Landkreis Hildesheim mitgeteilt, dass Osterfeuer am Osterwochenende nicht abgebrannt werden dürfen. Für ein Abbrennen zu einem späteren Zeitpunkt ist vorab zwingend eine Genehmigung beim Landkreis einzuholen. Hierzu wird evtl. im Einzelfall eine Erlaubnis mit Terminvorgabe erteilt.