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Auszug - Beschaffung eines Notstromaggregats für die Kläranlage Lamspringe  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Klostergutshof, Bereich Freitreppe
Ort:
Rat/420/2020 Beschaffung eines Notstromaggregats für die Kläranlage Lamspringe
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Helge WolfAktenzeichen:824-31/3
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

r den Betrieb der Kläranlage Lamspringe wird bereits seit Jahren von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim die Anschaffung eines Notstromaggregats gefordert. Dieses soll bei einem Stromausfall die Funktionen der Kläranlage aufrecht erhalten. Insbesondere die Funktion der Rechenanlage, die Zulaufpumpe, ein Gebläse, die Rührwerke, eine Rücklaufschlammpumpe, den Nachbeckenräumer und die gesamte Lichtanlage muss durch das Notstromaggregat gewährleistet werden.

Das Büro Hempel-Schierz aus Lamspringe hat im Zuge einer Preisanfrage drei Angebote über das benötigte Aggregat eingeholt. Günstigstes Angebot ist das der Fa. Schievink & Nyhoff Aggregatebau, 49828 Neuenhaus zum Preis von 38.841,60 €. Bauseits ist noch ein Fundament für das Notstromaggregat, die Stromversorgungskabel, sowie die elektrischen Anschlüsse im Technikraum herzustellen.

Diese Kosten werden auf ca. 12.000,00 Euro geschätzt.

In der Vergangenheit waren im Haushalt hierfür 25.000,- Euro veranschlagt und wurden übertragen, so dass diese Summe zur Verfügung steht. Die fehlenden 25.000,- Euro müssen im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma SCHIEVINK & NYHOFF Aggregatebau GmbH in 49828 Neuenhaus, den Auftrag zur Lieferung eines stationären Notstromaggregats für die Kläranlage Lamspringe zu erteilen.

Die Auftragssumme beträgt gemäß Angebotsprüfung durch das Ing.-Büro Hempel-Schierz 38.841,60 Euro brutto.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltung: 1