Seiteninhalt

Auszug - 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Woltershausen-Ost); hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung   

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Klostergutshof, Bereich Freitreppe
Ort:
Rat/419/2020 28. Änderung des Flächennutzungsplanes (Woltershausen-Ost);
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Helge Wolf
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Ossenkop, Simone
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Öffentlichkeit war durch Bekanntmachung vom 15.01.2020 und die Träger öffentlicher Belange durch Schreiben vom 14.01.2020 über die beabsichtigte 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lamspringe in Kenntnis gesetzt worden. Es bestand die Möglichkeit, bis zum 21.02.2020 zu der Planung Anregungen oder Stellungnahmen abzugeben.

Die während dieser Frist eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen können der vom Büro Keller mit Schreiben vom 18.02.2020 übersandten Zusammenfassung, die als Anlage der BV beigefügt war, entnommen werden

Als weiterer Verfahrensschritt kann nunmehr die öffentliche Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4 (2) BauGB i.V. mit § 3 (2) BauGB beschlossen werden.

Der Umweltbericht liegt zurzeit noch nicht vor. Aufgrund der geringen Änderung im Planbereich (2 Bauplätze) werden hier jedoch nur geringe Vorgaben erwartet.


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Anhörung gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes werden, wie aus der Zusammenstellung des Büro Keller vom 18.02.2020 ersichtlich bewertet und zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4 (2) BauGB i.V. mit § 3 (2) BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig