Auszug - Neufassung der Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuung in der Gemeinde Lamspringe
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung ist anzupassen.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Anpassung der Entgelte für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege. Diese werden zukünftig in u3- und ü3-Betreuungsentgelte aufgeteilt. Damit wird eine Verpflichtung aus dem Kindergartenvertrag mit dem Landkreis Hildesheim umgesetzt.
Außerdem soll das Entgelt für die Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten neu auf 15 €/angefangene halbe Stunde erhöht werden. Um diese Erhöhung sozialverträglich zu gestalten, wird die Betreuungszeit für Krippengruppen neu festgelegt.
Der Jugend- und Sozialausschuss hatte die Änderungen ausführlich beraten und eine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Die vorgestellten Änderungen sind im Vorfeld mit den freien Trägern sowie dem Landkreis Hildesheim erörtert worden.
Aufgrund der besonderen aktuellen Corona-Lage bat FBL Marion Schnelle darum, den vorliegenden Beschlussvorschlag zu ergänzen. Die Kindertagesstätten sind seit dem 16.03.2020 geschlossen. Grundsätzlich berechtigen vorübergehende Schließungen der Kindertagesstätten nicht zu einer Verringerung oder gar Einstellung des Betreuungsentgelts. Aufgrund der außergewöhnlichen Lage, haben die HVB der Kommunen des Landkreises sich darauf verständigt, für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge für Kinder zu erheben, die tatsächlich nicht betreut werden.
Diese Maßnahme soll Eltern in dieser schweren Zeit entlasten. Eine Erstattung für März soll nicht erfolgen.
Sofern die Schließung der Betreuungseinrichtungen durch das Land über den 18.04. hinaus verlängert wird, muss dann neu entschieden werden.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Neufassung der Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuung in der Gemeinde Lamspringe gemäß der als Anlage beigefügten Fassung. Sie tritt zum 01.08.2020 in Kraft.
Damit einhergehend werden die Betreuungszeiten für die Krippengruppen in den Kindertagesstätten wie folgt festgelegt:
Vormittagsbetreuung: 08.00 – 12.00 Uhr
Langzeitbetreuung: 08.00 – 14.00 Uhr
Ganztagsbetreuung: 08.00 – 16.00 Uhr (nur St. Oliver)
Die Sonderöffnungszeiten im Frühdienst bleiben unverändert, im Spätdienst wird diese von 14:00 – 14:30 Uhr angeboten.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließung der Kindertagesstätten werden für den Monat April 2020 keine Beiträge von den Eltern erhoben, deren Kinder nicht betreut werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Entgeltregelung neu (1981 KB) |