Auszug - Einräumung einer Grunddienstbarkeit für die Bioenergie Wöllersheim GmbH & Co KG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte ohne Ratsherrn Christoph Ohle, der im Zuschauerbereich Platz genommen hatte.
Der Bioenergie Wöllersheim GmbH & Co KG war bereits im Jahr 2011 eine Grunddienstbarkeit zur Verlegung einer Gasleitung auf dem gemeindeeigenen Flurstück 119/2 der Flur 6 in der Gemarkung Lamspringe (Straße „Am Weghause“) eingeräumt worden. Auf dem Gelände der Lammetal GmbH (Flurstück 43/7) soll nun ein weiteres Blockheizkraftwerk gebaut werden. Für dessen Anschluss an die vorhandene Trafostation ist die Verlegung eines Stromkabels über das Flurstück 119/2 vorgesehen.
Zur Vermeidung des Aufwands für eventuelle später noch erforderliche Grunddienstbarkeiten bittet die Bioenergie Wöllersheim darum, diese bereits jetzt zu bewilligen und ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dieses soll Rechte für Gas-, Wärme- und Wasserleitungen sowie weitere Stromkabel umfassen. Die Bioenergie Wöllersheim ist bereit, eine einmalige Entschädigungsleistung von 2,50 €/m zu bezahlen.
Beschluss:
- Der Bioenergie Wöllersheim GmbH & Co KG wird die Verlegung eines Stromkabels auf dem Flurstück 119/2 der Flur 6 in der Gemarkung Lamspringe gestattet.
- Das Leitungsrecht wird durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch abgesichert. Die Kosten der Eintragung hat die Bioenergie Wöllersheim GmbH & Co KG zu tragen.
- Als Entschädigung für die Einräumung der Grunddienstbarkeit ist von der Bioenergie Wöllersheim GmbH & Co KG eine einmalige Zahlung in Höhe von 2,50 €/m zu leisten.
- Weitere Grunddienstbarkeiten im Zusammenhang mit dem BHKW (z.B. für Gas-, Wärme- und Wasserleitungen oder Stromkabel) werden ebenfalls bewilligt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig