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Auszug - Ausgleichsvereinbarung mit der TenneT TSO GmbH  

Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 12
Gremium: Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/304/2019 Ausgleichsvereinbarung mit der TenneT TSO GmbH
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Stephan WilluddaAktenzeichen:732-05/6
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zur Erhöhung der Akzeptanz und zum Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen neuer Stromleitungen hat der Gesetzgeber in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für Stromnetzbetreiber die Möglichkeit geschaffen, pauschale Ausgleichszahlungen an Städte und Gemeinden zu entrichten. Mit diesem Thema hatte sich der Rat zuletzt in seiner Sitzung am 14.02.2019 beschäftigt.

 

Nach weiteren Gesprächen mit der Tennet TSO GmbH liegen nun zwei Vertragsentrfe je einer für Abschnitt A und einer für Abschnitt B vor. Die Verträge beinhalten keine Abschläge für Vorbelastungen und beziehen sich auf eine 2-systemische Leitungsführung. Hierzu heißt es in dem Erläuterungsbericht vom 19.09.2013 auf Seite 27: „Es wird je ein System, bestehend aus drei Phasen, an der linken und der rechten Seite der Ausleger … angebracht. Dies erfolgt auf zwei Querträgern in unterschiedlicher Höhe mit einer Phase auf jedem oberen und zwei Phasen auf dem unteren Querträger.“.

 

Die Länge der Leitungsführung durch das Gemeindegebiet konnte anhand vorliegender Trassenpläne mit Längenangabe zwischen den einzelnen Masten nachvollzogen werden. Die Zusammenfassung war der Vorlage als Anlage beigefügt. Insgesamt ergeben sich rund 9,9 km Leitungslänge mit einer Entschädigung von 30.000,00 €/km. Die beiden Vertragsentwürfe beinhalten eine Gesamtentschädigungsleistung von 228.000,00€r 7,6 km für Abschnitt A und 72.000,00 €r 2,4 km für Abschnitt B, in der Summe also 300.000,00 €r 10,0 km.

 

Aus Sicht von Ratsherr Fischer bedeutet der Leitungsbau einen erheblichen Eingriff in die Natur und in die Sichtbeziehung zwischen den Ortschaften. Der Einsatz der Entschädigungsleistung zur Verringerung des Haushaltsdefizits berücksichtige nicht die besondere Betroffenheit Evensens und anderer Ortschaften.

 

Auf die Frage des Ausschussvorsitzenden Bethel, ob es auch für den Bau des Umspannwerks Ausgleichsleistungen gäbe, antwortet Bürgermeister Humbert, dass lediglich Naturausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.


Beschlussvorschlag:

Das Angebot der TenneT TSO GmbH über eine pauschale Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Bau der Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar in Höhe von 300.000,00 € wird angenommen. Das Geld wird ohne besondere Zweckbindung zur Verringerung des Haushaltsdefizits eingesetzt.


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig