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Auszug - Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG eines beratenden Mitglieds  

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendausschuss als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der jeweiligen Gemeinde wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind.

Als Nachfolgerin für Frau Federbusch / Caritas Kindertagesstätte St. Oliver nimmt zukünftig Frau Funke die beratende Mitgliedschaft wahr.

 

Nach § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die neu berufenen beratenden Ausschussmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hinzuweisen.

 

rgermeister Andreas Humbert nahm die Pflichtenbelehrung des beratenden Mitglieds Svenja Funke per Handschlag vor und wies dabei insbesondere auf die genannten Vorschriften hin. Ein Auszug des NKomVG wird Frau Funke mit dem Sitzungsprotokoll übersandt.