Seiteninhalt

Auszug - Kindertagesbetreuung: Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fachbereichsleiterin Marion Schnelle fasste die Eckdaten des am 06.12.2018 durch den Kreistag beschlossenen neuen KiTa-Vertrages zusammen:

 

- Ab dem 01.01.2019  beruht die Finanzierungsregelung auf Grundlage der

  Personalkosten. Die gewährte Finanzhilfe des Landes wird durch den Landkreis

  Hildesheim auf 100% hochgerechnet und mit einem weiteren Aufschlag

  bezuschusst. Personalkosten für Vertretungskräfte, Beschäftigte mit weniger als 

  19,5 Wochenstunden sowie Reinigungs- und hauswirtschaftliche Kräfte sind nicht    

  finanzhilfefähig und werden dadurch in der Berechnung nicht berücksichtigt. Die

  Sachkosten bleiben ebenso außer Betracht.

- Die Vereinbarung kann jährlich gekündigt werden.

- Der Landkreis Hildesheim trägt die kompletten Kosten der Kindertagespflege.

- Für die Durchführung der Betreuung von Kindern in der Altersgruppe 6 14 wird 

  eine Pauschale in Höhe von 63 € je Kind und Jahr gezahlt.

- Es wird ein Härtefonds bis 2023 für Kommunen eingerichtet, die aus der neuen       

  Vereinbarung weniger Zuwendungen als bisher erhalten. Für 2019 sind in den

  Fonds 700.000 € eingestellt.

 

Das Produkt 365 wird für 2019 voraussichtlich nicht weniger Einnahmen ausweisen als im Vorjahr. Die Probeberechnungen des Landkreises wurden überwiegend auf Basis des KiTa-Jahres 2016/2017 vorgenommen. Den Trägern liegen größtenteils bis heute noch keine aktuelleren Finanzhilfebescheide des Landes vor. Zwischenzeitlich haben sich jedoch in vielen Einrichtungen Änderungen ergeben (neue Krippen- und Kindergartengruppen, geänderte Betreuungszeiten u.ä.), die erhebliche Auswirkungen auf die Personalkosten und somit auch auf die Kostenbeteiligung des Landkreises Hildesheim haben.

 

Verwaltungsseitig wurde bewusst noch keine Beschlussempfehlung für die politischen Gremien abgegeben, da der derzeit vorliegende KiTa-Vertag noch einige redaktionelle „Knackpunkte“ enthält, die zu klären sind. Diese sind u.a.

 

- Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

- Umfang des individuellen Bedarfs

- Beteiligung des Landkreises an der Festsetzung der Elternbeiträge

- Investitionskostenzuschüsse

 

Es wird mit einer Anpassung des Vertragstextes in den kommenden Wochen gerechnet, sodass dann eine Beschlussfassung erfolgen kann.

 

Fachbereichsleiterin Marion Schnelle wies darauf hin, dass der Landkreis Hildesheim für den Fall der Nichtzustimmung von Städten und Gemeinden zur Vereinbarung die Kreisumlage für die betroffenen Kommunen entsprechend erhöhen wird. Sie gibt weiter zu Bedenken, dass im Fall der Aufgabenabgabe an den Landkreis kein Mitspracherecht mehr durch die Gemeinde bei der Planung der Kindertagesbetreuung vor Ort gegeben ist und somit Gestaltungsmöglichkeitenr die Lebensbedingungen junger Familien verloren gehen.

 

rg Draheim erinnerte an die schlechten Erfahrungen im Hinblick auf die Bezuschussung der Investitionskosten der Krippe Sehlem durch den Landkreis Hildesheim. Fachbereichsleiterin Marion Schnelle teilte dazu mit, dass der KiTa-Vertrag die Möglichkeit einer hrlichen Kündigung enthält.

 

rgermeister Andreas Humbert sprach sich dafür aus, die Diskussion mit dem Landkreis zu den redaktionellen Änderungen abzuwarten und dann dem KiTa-Vertrag zuzustimmen.

 

Justus Lüder teilte mit, dass einige Städte und Gemeinden dem Vertrag zunächst zustimmen und dann Änderungen verhandelt werden.

 

Ausschussvorsitzender Henning Ehbrecht rät, die Verhandlungen erst abzuwarten, um nicht sofort wieder einen geänderten Vertrag zu haben. So bleibt auch die Entscheidung bis zum Ende offen, die Aufgabe weiter selbst wahrzunehmen oder diese an den Landkreis zurückzugeben.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kita-Vertrag (3878 KB)