Auszug - Antragstellung auf Kofinanzierungszuweisung für die August-Probst-Halle in Sehlem
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Zusammenhang mit der Sanierung der August-Probst-Halle in Sehlem war die Verwaltung beauftragt worden, einen erneuten Antrag auf Kofinanzierungszuweisung für die Maßnahme zu stellen. Zwischenzeitlich ist die Förderrichtlinie veröffentlicht. In der aktuellen Förderperiode erhalten ausschließlich Bedarfszuweisungsgemeinden eine Kofinanzierungszuweisung. Die Gemeinde Lamspringe ist bereits vor Antragstellung fernmündlich durch das MI darauf hingewiesen worden, dass die Gemeinde Lamspringe die Förderkriterien nicht erfüllt und damit nicht antragsberechtigt ist. Unter diesem Hintergrund sollte ein Antrag, der keine Aussicht auf Erfolg hat, nicht gestellt werden.
Beschluss:
Auf eine erneute Antragstellung zur Kofinanzierung der Sanierungsmaßnahme „August-Probst-Halle“ in Sehlem wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig