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Auszug - Bebauungsplan Nr. 42 "Feldstraße" - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes erfolgte ohne den Ratsvorsitzenden Karl Hoffmeister, der im Zuschauerbereich Platz genommen hatte. Die Sitzungsleitung übernahm der stv. Ratsvorsitzende Martin Hauk für diesen Tagesordnungspunkt.

 

Der Zimmereibetrieb Karl Hoffmeister GmbH in Lamspringe plant die Betriebserweiterung um eine Zufahrt und einen Lagerplatz auf dem Flurstück 63/19. Zur Verwirklichung des Vorhabens könnte es erforderlich sein, einen Bebauungsplan aufzustellen. Herr Hoffmeister als Geschäftsführer hat bereits schriftlich erklärt, die Verfahrenskosten zu übernehmen.

 

Zunächst wird der Betriebsinhaber noch ein Immissionsgutachten und eine Umweltprüfung in Auftrag geben. Anschließend soll die Genehmigungsfähigkeit erneut mit dem Landkreis abgestimmt werden.

 

r den Fall, dass dann die Notwendigkeit für einen Bebauungsplan gesehen wird, sollte der Rat bereits jetzt einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen, um weitere Zeitverzögerungen zu vermeiden. Der Planungsauftrag sollte an das Büro Keller vergeben werden, mit dem bereits Vorgespräche geführt wurden und von dem ein Honorarangebot über 8.206,01 € netto zzgl. Nebenkosten sowie etwaiger besonderer Leistungen vorliegt.

 

Das Vorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und wäre nach jetzigem Stand nach § 34 BauGB zu beurteilen. Mit Aufstellung eines Bebauungsplans würde sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 30 BauGB richten.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Feldstraße“ in Lamspringe, sofern es für das Erweiterungsvorhaben der „Karl Hoffmeister GmbH“ erforderlich ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren zu gegebener Zeit zu beginnen, indem ein geeignetes Planungsbüro beauftragt wird.

 

Die Kosten des Verfahrens sind in vollem Umfang von der „Karl Hoffmeister GmbH“ als Veranlasser der Planaufstellung zu tragen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Anschließend übernahm Karl Hoffmeister wieder die Sitzungsleitung.