Seiteninhalt

Auszug - Herstellung barrierefreier Bushaltestellen - Festlegung der weiteren Ausbaureihenfolge  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/222/2018 Herstellung barrierefreier Bushaltestellen - Festlegung der weiteren Ausbaureihenfolge
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Marion Schnelle
3. In Vertretung
Aktenzeichen:642-36
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

 

Der Nahverkehrsplan des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2015 fordert vor dem Hintergrund der eingeschränkten finanziellen Mittel das Aufstellen von Prioritätenlisten, wobei Haltestellen mit der höchsten Fahrgastfrequentierung und Haltestellen im unmittelbaren Nahbereich von Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vorrangig behandelt werden sollen. Von einem barrierefreien Umbau kann abgesehen werden, wenn die Verkehrsbedeutung der Haltestelle sehr gering ist (< 20 Ein- und Aussteiger pro Schulwerktag), nachweislich kein Bedarf hinsichtlich der Nutzung durch Mobilitätseingeschränkte besteht, die räumlichen Randbedingungen problematisch sind (z.B. zu schmaler Bordstein für die Benutzung mit Rollstuhl), die Kosten für den Ausbau unverhältnismäßig hoch ausfallen würden, in direkter Nähe eine Haltestelle mit barrierefreiem Ausbau zur Verfügung steht und die Nutzung dieser Haltestelle für Mobilitätseingeschränkte zumutbar ist oder die Haltestelle aufgrund der topografischen und/oder der räumlichen Situation für Mobilitätseingeschränkte objektiv nicht oder nur stark eingeschränkt nutzbar ist.

 

Zur Bewertung der einzelnen Haltestellen im Gemeindegebiet von Lamspringe und zur Festlegung der Ausbaureihenfolge war der Vorlage eine Tabelle beigefügt, die unterschiedliche Kriterien berücksichtigt. Ferner waren Übersichten der Fahrgastzahlen, die durch den RVHI (Regionalverkehr Hildesheim GmbH) ermittelt wurden, sowie der Einwohnerzahlen beigefügt. Der Ausbau der Haltestelle „Thieberg“ in Sehlem sollte aufgrund des Ortsratsbeschlusses vom 30.05.2018 zunächst zurückgestellt werden.

 

Der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen wird derzeit mit 75% der förderfähigen Kosten von der Niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und mit 10% vom Landkreis Hildesheim gefördert. Der Landkreis Hildesheim fordert in diesem Zusammenhang grundsätzlich den Rückbau vorhandener Bushaltebuchten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Jahr 2019 den barrierefreien Ausbau der beiden Haltestellen in Harbarnsen und Graste vorzunehmen und die weitere Ausbaureihenfolge zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen. Für die Haltestellen in Harbarnsen wurden im Jahr 2016 bereits umfangreiche Planungsleistungen durch das Büro „IPP“ (Ingenieurbüro Pabsch & Partner) erbracht, so dass ein Teil dieser Kosten bei der weiteren Planung eingespart werden kann. Graste hat im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine sehr hohe Fahrgastfrequenz. Zudem hat die Haltestelle in Richtung Lamspringe keine Haltebucht, was den Umbau möglicherweise kostengünstiger gestalten könnte. Sollte ein Umbau dieser Haltestelle aufgrund der Bauweise (Überbauung des Graster Bachs) oder der eingeschränkten Platzverhältnisse nicht mit angemessenem Aufwand realisierbar sein, sollte lediglich der Ausbau der Haltestelle in Richtung Netze durchgeführt werden.

 

Ratherr Uwe Sydow erkundigte sich danach, warum Neuhof in diese Planungen nicht mit einbezogen ist.

Der Ort Neuhof hat keine Anbindung an eine Linie des ÖPNV. Die Förderung für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erfolgt jedoch nur unter dieser Voraussetzung.

 

Kritisch hinterfragt wurden in diesem Zusammenhang die Abweichungen zwischen geplanten Kosten und tatächlichen Kosten bei den bisherigen Maßnahmen. Den Verteuerungen lagen jeweils sachliche Gründe zugrunde. Der Rat war jeweils ordnungsgemäß beteiligt.

 

Ratsherr Rudi Schatz bittet im Zusammenhang mit der Planung darum, die Ortschaft in geeigneter Weise einzubinden.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt den barrierefreien Ausbau der beiden Bushaltestellen in Harbarnsen (Haltestellen Harbarnsen Ortsmitte Nord und Süd) sowie der beiden Bushaltestellen in Graste für das Jahr 2019.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungsauftrag an ein geeignetes Ingenieurbüro zu vergeben und Fördermittel bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und beim Landkreis Hildesheim zu beantragen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltung: 1