Auszug - Benennung von Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind von der Gemeinde Lamspringe Personen für die Wahl von Schöff/-innen für den Amtsgerichtsbezirk Alfeld (Leine) in einer Vorschlagsliste zu benennen.
Der Präsident des Landgerichts Hildesheim hat bestimmt, dass für den Amtsgerichtsbezirk Alfeld (Leine) 16 Haupt- und Hilfsschöffen zu wählen sind. Dabei sind mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagsliste des Amtsgerichtsbezirks aufzunehmen, also mindestens 32. Die Zahl der vorzuschlagenden Personen ist in Anlehnung an die Einwohnerzahl auf die Gemeinden aufzuteilen. Auf die Gemeinde Lamspringe entfallen 5 Personen.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, in das nur Personen berufen werden können, die nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde leben. Die Ortsräte sind gemäß § 94 Abs. 1 Ziffer 7 NKomVG zu beteiligen.
Beschluss:
Die in der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen werden für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Alfeld (Leine) für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 benannt.
Der Ortsrat Lamspringe befürwortet einstimmig den bereits erfolgten Beschluss des Rates der Gemeinde Lamspringe am 14.06.2018.