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Auszug - 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg"; 1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 15.03.2018 2. Erneute Abwägung der während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 3. Fassung des Feststellungsbeschlusses  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:41 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/200/2018 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg";
1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 15.03.2018
2. Erneute Abwägung der während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
3. Fassung des Feststellungsbeschlusses
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:622-08/25
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Andreas Humbert ging auf die bisherige Entwicklung im Rahmen dieses Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes ein. Der Rat der Gemeinde Lamspringe hatte in seiner Sitzung am 15.03.2018 bereits über die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen beschlossen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des F-Planes hatte der Landkreis Hildesheim signalisiert, dass er die Genehmigung versagen wird, weil seine Stellungnahme vom 14.12.2017 zur Inanspruchnahme der bislang landwirtschaftlichen Fläche bei der Abgung vom 15.03.2018 nicht ausreichend gewürdigt worden sei. § 1 A Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) verlange von der Gemeinde eine besondere materielle Abwägung und formale Begründung, wenn sie die nach dieser Vorschrift geschützte Fläche im Einzelfall einer anderen Nutzung zuführen will. In Abstimmung mit dem Landkreis Hildesheim wurde der Abwägungsvorschlag daraufhin überarbeitet. Er lag allen Ratsmitgliedern zwischenzeitlich vor. Nunmehr muss der Rat der Gemeinde Lamspringe diese erneute Abwägung beschließen. Anschließend wird unverzüglich die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis erneut zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit der Veröffentlichung der genehmigten Änderung würde der F-Plan dann in Kraft treten können. Dies ist insbesondere wegen der Bindungsfrist der Kaufverträge zwingend notwendig.


Beschluss:

 

  1. Der Beschluss vom 15.03.2018 über die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ sowie der Feststellungsbeschluss der 25. Änderung wird aufgehoben.

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ werden wie in der Zusammenstellung des Planungsbüros Keller vom 24.05.2018 bewertet und beschlossen.

 

  1. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ mit seiner Begründung wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig