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Auszug - Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:41 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/185/2018 Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Lamspringe über die Annahme von Zuwendungen (Spenden) über 2.000,00 €.

 

Nach den Angaben des Spenders soll der Betrag aufgeteilt werden auf die Kindergärten (2.500,00 €) und für die FFw. Lamspringe (1.250,00 €).

 

Verwaltungsseitig wird die Annahme der Zuwendungen gemäß dem Beschlussvorschlag empfohlen.


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Annahme folgender Zuwendung:

  1.         VGH Versicherungen Dennis Pletz e.K.Geldzuwendung über              3.750,00 €.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig