Auszug - Satzung über die Einrichtung einer Bücherei in der Gemeinde Lamspringe sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund des Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim vom 12. November 2015 wurde der Flecken Lamspringe und die Gemeinden Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen sowie die Samtgemeinde Lamspringe aufgelöst und die Gemeinde Lamspringe gebildet. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des vorgenannten Gesetzes tritt das Ortsrecht der aufgelösten Gemeinden spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.
Die bisherige Satzung über Errichtung einer Samtgemeindebücherei in der Samtgemeinde Lamspringe sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 21.03.1979 ist zu ersetzen. Die Satzung wurde an heute geltendes Recht und Regelungstatbestände angepasst. Die alte Satzung war der Beschlussvorlage beigefügt.
Durch Beschluss des Samtgemeinderates war im Jahr 2003 eine Jahresgebühr von 10 € eingeführt worden. Diese soll zukünftig auf 15 € jährliche Gebühr angehoben werden.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Satzung über die Einrichtung einer Bücherei in der Gemeinde Lamspringe sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Einrichtung Bücherei, Erhebung Benutzungsgebühren (1215 KB) |