Auszug - 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg"; 1. Abwägung der während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 2. Beschlussfassung als Satzung (die Unterlagen hierzu werden nachgereicht)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Rat der Samtgemeinde Lamspringe hatte in seiner Sitzung am 19.11.2015 die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1) fand in der Zeit vom 06.03. bis 07.04.2017 statt. Der Abwägungsbeschluss und der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung wurden am 08.06.2017 durch den Rat der Gemeinde Lamspringe gefasst.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand nach Bekanntmachung vom 06.11.2017 in der Zeit vom 15.11.2017 bis 20.12.2017 statt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.11.2017 durch das Planungsbüro Keller gemäß § 4 (2) BauGB über die öffentliche Auslegung informiert. Stellungnahmen konnten bis zum Ende der Auslegungsfrist am 02.01.2018 abgegeben werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen waren in der Zusammenstellung des Büros Keller vom 13.03.2018 beschrieben und bewertet worden. Der Rat hatte darüber am 15.03.2018 einen Abwägungsbeschluss gefasst und die 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Anschließend wurde der Flächennutzungsplan in Form dieser Änderung dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt.
Der Landkreis Hildesheim hatte signalisiert, dass er die Genehmigung versagen wird, weil seine Stellungnahme vom 14.12.2017 zur Inanspruchnahme der bislang landwirtschaftlichen Fläche bei der Abwägung am 15.03.2018 nicht ausreichend gewürdigt worden sei. § 1 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) verlange von der Gemeinde eine besondere materielle Abwägung und formale Begründung, wenn sie die nach dieser Vorschrift geschützten Flächen im Einzelfall einer anderen Nutzung zuführen will. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem Landkreis wurde der Abwägungsvorschlag durch das Büro Keller darauf hin noch einmal überarbeitet. Er ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Bei entsprechendem Ratsbeschluss könnte die Änderung des Flächennutzungsplans dem Landkreis erneut zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit der Veröffentlichung der genehmigten Änderung des Flächennutzungsplans würde diese in Kraft treten.
Bürgermeister Humbert ergänzt zu dem Gespräch mit dem Landkreis, dass dem neuen Gewerbegebiet eine besondere Wichtigkeit zukomme.
Ratsherr Ehbrecht bemängelt, dass auf die Einwendungen des Landkreises bereits früher hätte eingegangen werden können.
Beschluss:
- Der Beschluss vom 15.03.2018 über die Abwägung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ sowie der Feststellungsbeschluss der 25. Änderung wird aufgehoben.
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ werden wie in der Zusammenstellung des Planungsbüros Keller vom 24.05.2018 bewertet und beschlossen.
- Die 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ mit seiner Begründung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig