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Auszug - Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis hier: Ortsvorsteher Karsten Busche
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ortsvorsteher der Ortschaft Harbarnsen, Herr Karsten Busche, hat mit Wirkung vom 01.02.2018 sein Amt als Ortsvorsteher niedergelegt.
Ortsvorsteher sind gem. § 96 NKomVG Ehrenbeamte. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG sind Beamte zu entlassen, wenn sie ihre Entlassung in schriftlicher Form verlangen.
Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt, also zum 01.02.2018, zu verfügen.
Beschluss:
Herr Karsten Busche wird auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsvorsteher der Ortschaft Harbarnsen rückwirkend zum 01.02.2018 entlassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig